Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 12 W 196/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 7004 RVG, § 91 ZPO
Kostenfestsetzung: Erstattung von Flugkosten eines Rechtsanwalts - Judicialis
RVG-VV Nr. 7007; ; ZPO § 91
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 7004; RVG -VV Nr. 7007; ZPO § 91
Absetzung von Flugkosten nach RVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beachtlichkeit der Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels durch den Rechtsanwalt für die Erstattungspflicht; Angemessenheit der Wahl eines Verkehrsmittels
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 20.09.2005 - 16 O 134/98
- OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 12 W 196/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2002 - 2 Ta 808/02
Kostenerstattung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 12 W 196/05
In heutiger Zeit gehört das Flugzeug zu den gängigen Beförderungsmitteln auch innerhalb Deutschlands, das die terminlich ausgelasteten Rechtsanwälte auch aus Zeitersparnisgründen benutzen können (KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2001, 1 W 8967/00, für den Flug von München nach Berlin, zitiert nach JURIS RN 15; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. September 2002, 2 Ta 808/02, für den Flug von Hamburg nach Frankfurt am Main zu einem Termin in Mainz, zitiert nach JURIS RN 15; ebenso LAG Hessen, Beschluss vom 13.08.2001 -- 2 Ta 311/01, für den Flug von Berlin nach Frankfurt, zitiert nach JURIS RN 14; vgl. auch BVerwG, JurBüro 1989, 1456, zitiert nach JURIS Orientierungssatz 1). - LAG Hessen, 13.08.2001 - 2 Ta 311/01
Kostenerstattung; Umsatzsteuer, Flugkosten
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 12 W 196/05
In heutiger Zeit gehört das Flugzeug zu den gängigen Beförderungsmitteln auch innerhalb Deutschlands, das die terminlich ausgelasteten Rechtsanwälte auch aus Zeitersparnisgründen benutzen können (KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2001, 1 W 8967/00, für den Flug von München nach Berlin, zitiert nach JURIS RN 15; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. September 2002, 2 Ta 808/02, für den Flug von Hamburg nach Frankfurt am Main zu einem Termin in Mainz, zitiert nach JURIS RN 15; ebenso LAG Hessen, Beschluss vom 13.08.2001 -- 2 Ta 311/01, für den Flug von Berlin nach Frankfurt, zitiert nach JURIS RN 14; vgl. auch BVerwG, JurBüro 1989, 1456, zitiert nach JURIS Orientierungssatz 1). - KG, 23.01.2001 - 1 W 8967/00
Verpflichtung zum Ersatz von Reisekosten eines bei dem Prozessgericht …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 12 W 196/05
In heutiger Zeit gehört das Flugzeug zu den gängigen Beförderungsmitteln auch innerhalb Deutschlands, das die terminlich ausgelasteten Rechtsanwälte auch aus Zeitersparnisgründen benutzen können (KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2001, 1 W 8967/00, für den Flug von München nach Berlin, zitiert nach JURIS RN 15; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. September 2002, 2 Ta 808/02, für den Flug von Hamburg nach Frankfurt am Main zu einem Termin in Mainz, zitiert nach JURIS RN 15; ebenso LAG Hessen, Beschluss vom 13.08.2001 -- 2 Ta 311/01, für den Flug von Berlin nach Frankfurt, zitiert nach JURIS RN 14; vgl. auch BVerwG, JurBüro 1989, 1456, zitiert nach JURIS Orientierungssatz 1). - BVerwG, 06.04.1989 - 2 A 2.87
Erstattungsfähigkeit von Flugkosten
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 12 W 196/05
In heutiger Zeit gehört das Flugzeug zu den gängigen Beförderungsmitteln auch innerhalb Deutschlands, das die terminlich ausgelasteten Rechtsanwälte auch aus Zeitersparnisgründen benutzen können (KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2001, 1 W 8967/00, für den Flug von München nach Berlin, zitiert nach JURIS RN 15; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. September 2002, 2 Ta 808/02, für den Flug von Hamburg nach Frankfurt am Main zu einem Termin in Mainz, zitiert nach JURIS RN 15; ebenso LAG Hessen, Beschluss vom 13.08.2001 -- 2 Ta 311/01, für den Flug von Berlin nach Frankfurt, zitiert nach JURIS RN 14; vgl. auch BVerwG, JurBüro 1989, 1456, zitiert nach JURIS Orientierungssatz 1). - BGH, 03.03.2005 - I ZB 24/04
Zweigniederlassung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 12 W 196/05
Nach dem in der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2005, 922) anerkannten Grundsatz des persönlichen Beratungsgesprächs mit einem Rechtsanwalt ihres Vertrauens wäre die Klägerin - auch für die zweite Instanz - kostenrechtlich berechtigt gewesen, einen O1er Verkehrsanwalt einzuschalten oder ein Informationsgespräch bei einem O3er/O4er Rechtsanwalt wahrzunehmen, wodurch höhere Kosten entstanden wären.